Der Zahnriemen ist primär für den Antrieb der Nockenwelle und Steuerung der Ventilöffnungszeiten zuständig, in einigen Motoren treibt er auch die Einspritzpumpe und die Wasserpumpe an.

Ein Defekt des Zahnriemens hat meist einen kapitalen Motorschaden zur Folge, mit entsprechenden Kosten.

Aus diesem Grund geben die Automobilhersteller ein Wechselintervall vor (siehe Serviceheft oder Wartungsunterlagen). Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der Zahnriemen spätestens ersetzt werden sollte, keinesfalls eine Laufzeitgarantie! Lesen Sie dazu auch den Artikel von AutoBild.de "Motorkiller Zahnriemen".

Die Wechselintervalle variieren zwischen 40, 60, 90, 120 oder 180 Tausend Kilometern, je nach Hersteller und Motortyp. Achtung Wenigfahrer: die meisten Hersteller geben auch eine maximale Lebensdauer an, in der Regel zwischen 4 und 7 Jahren. Da der Zahnriemen einem Alterungsprozess unterliegt, sollte man diese nicht überschreiten. Auch ein 8 Jahre alter Riemen mit nur 30.000 Kilometern kann reißen.


Bei einigen wenigen Motoren ist kein Intervall vorgeschrieben, sondern nur eine Sichtprüfung im Rahmen der Inspektion. Doch auch die beste Werkstatt kann keine Prognose abgeben, wie lange ein Riemen noch laufen könnte.
Kein Zahnriemen hält ewig und niemand haftet im Falle eines Defektes außer Ihnen.

Grundsätzlich sollten mit dem Zahnriemen auch immer die zugehörigen Umlenk- und Spannrollen erneuert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass eine defekte Rolle den neuen Zahnriemen zerstört.

Wird auch die Wasserpumpe vom Zahnriemen angetrieben, empfiehlt es sich aus Kostengründen, diese mit zu ersetzen. Im Falle eines späteren Defektes der Wasserpumpe müßte sonst die gesamte Arbeit wiederholt werden,
mit entsprechenden Mehrkosten.

Welche zusätzlichen Arbeiten für Ihren Motor empfehlenswert sind, erklären wir Ihnen gerne in einem Gespräch. Bitte halten Sie dazu Ihren Fahrzeugschein bereit.